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   VG Ansbach, 09.02.2021 - AN 4 E 21.00186   

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https://dejure.org/2021,2663
VG Ansbach, 09.02.2021 - AN 4 E 21.00186 (https://dejure.org/2021,2663)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.02.2021 - AN 4 E 21.00186 (https://dejure.org/2021,2663)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - AN 4 E 21.00186 (https://dejure.org/2021,2663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; IfSMV § 24 Abs. 1 Nr. 2 11.; GO BY Art. 52 Abs. 2; GO BY Art. 53; IfSMV § 1 Abs. 1 Nr. 2 11.
    Maskenpflicht beim Besuch öffentlicher Sitzungen des Stadtrats bzw. der Ausschüsse als zuhörender Bürger

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 CE 20.2875

    Corona: Befreiung von Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen

    Auszug aus VG Ansbach, 09.02.2021 - AN 4 E 21.00186
    Es dürfte als allgemein bekannt unterstellt werden können, dass Hintergrund von Maskenpflicht und Abstandsüberlegungen die Gefahr der Ansteckung mit dem insbesondere durch Aerosole übertragenen Coronavirus ist (hierzu BayVGH, B.v. 8.12.20 - 20 CE 20.2875 - juris Rn. 12).

    Im Fall einer Attestierung soll ihn diese vielmehr in die Lage versetzen, aufgrund der vom Arzt getroffenen medizinischen Aussagen eine rechtliche Beurteilung über die Voraussetzung der Befreiung zu treffen (BayVGH, B.v. 8.12.20 - 20 CE 20.2875 - juris Rn. 12).

  • VerfGH Bayern, 30.12.2020 - 96-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen

    Auszug aus VG Ansbach, 09.02.2021 - AN 4 E 21.00186
    Soweit darüber hinaus individuelle Gründe hinsichtlich der Gesundheit eines Betroffenen vorliegen, sieht die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Möglichkeit der Befreiung vor (Allgemein zur Vereinbarkeit der 11. IfSMV mit der Bayerischen Verfassung vgl. BayVerfGH, E.v. 30.12.2020, Vf. 96-VII-20 - juris).
  • VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506

    Kein subjektiv-öffentlicher Anspruch des Gemeindebürgers auf Einhaltung des

    Auszug aus VG Ansbach, 09.02.2021 - AN 4 E 21.00186
    Art. 52 Abs. 2 Satz 1 weist dem Bürger kein auf Herstellung der Öffentlichkeit geartetes Mitwirkungsrecht oder eine in Bezug auf die Verwirklichung von Öffentlichkeit gerichtete Funktion zu (VG Ansbach, U.v. 27.10.2015, AN 4 K 14.00091 nachfolgend BayVGH, B. v. 4.2.2016, 4 ZB 15.2506 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 CE 20.2868

    Einzelfall der Befreiung eines Schülers von der "Maskenpflicht"

    Auszug aus VG Ansbach, 09.02.2021 - AN 4 E 21.00186
    Entsprechende Attestierungen dürften durchaus gängig sein und Befreiungen konnten in der Vergangenheit im Einzelfall auch gerichtlich durchgesetzt werden (z.B. BayVGH, B.v. 8.12.20 - 20 CE 20.2868 - juris).
  • VG Ansbach, 27.10.2015 - AN 4 K 14.00091

    Prozessurteil

    Auszug aus VG Ansbach, 09.02.2021 - AN 4 E 21.00186
    Art. 52 Abs. 2 Satz 1 weist dem Bürger kein auf Herstellung der Öffentlichkeit geartetes Mitwirkungsrecht oder eine in Bezug auf die Verwirklichung von Öffentlichkeit gerichtete Funktion zu (VG Ansbach, U.v. 27.10.2015, AN 4 K 14.00091 nachfolgend BayVGH, B. v. 4.2.2016, 4 ZB 15.2506 - juris Rn. 5).
  • VG München, 22.03.2021 - M 30 E 21.1308

    Verwaltungsgerichte, Sitzungspolizeiliche Anordnungen, Sitzungspolizeiliche

    Der Beurteiler hat dabei keine eigene medizinische Fachaussage über eine Befreiung von einer Maskenpflicht zu treffen (vgl. VG Ansbach, B.v. 9.2.2021 - AN 4 E 21.186 - BeckRS 2021, 2141 Rn. 54).
  • VG München, 03.03.2021 - M 30 E 21.1138

    Hausrecht, Bayerischer Landtag, SARS-CoV-2, Glaubhaftmachung, (Befreiung von der)

    Auch ist - entgegen dem antragstellerischen Vortrag - davon auszugehen, dass der Normengeber mit der Einfügung des Wortes "insbesondere" demjenigen einen Spielraum einräumen wollte, der das Vorliegen der Voraussetzungen der Befreiung zu beurteilen hat; richtig ist weiter, dass der Beurteiler keine eigene medizinische Fachaussage zu treffen hat (vgl. VG Ansbach, B.v. 9.2.2021 - AN 4 E 21.186 - BeckRS 2021, 2141 Rn. 54).
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